peopleeat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kochende
Die PeopleEat UG, Geschäftsanschrift: Montgolfier-Allee 24, 60486 Frankfurt am Main, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Merkel (nachfolgend „PeopleEat") betreibt unter der Webseite https://www.people-eat.com/ eine Internetplattform (nachfolgend „Internetplattform") für die Vermittlung von exklusiven Homecooking-Events (nachfolgend „Kochevents") durch selbständige Profi- und Hobbychefs (nachfolgend „Chefs") in vom Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.
1. Begriffsbestimmungen
1.1. „Chefs" sind Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die in gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit exklusive Kochevents anbieten und die PeopleEat mit der Vermittlung der von ihnen auf der Internetplattform angebotenen Leistungen an Kunden (nachfolgend „Kunde") beauftragen.
1.2. „Kunden" sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sowie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die sich über die Internetplattform die von den Chefs angebotenen Kochevents vermitteln lassen.
1.3. „Plattformnutzer" ist jeder Chef oder Kunde, welcher die Plattform von PeopleEat für die Vermittlung exklusiver Homecooking-Events nutzt.
1.4. „Kochevents" sind die von den Chefs auf der Internetplattform angebotenen Leistungen zur Zubereitung von Menüs im Rahmen von exklusiven Homecooking-Events, die von den Kunden gebucht und bei diesen ausgeführt werden.
2. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechte und Pflichten des Chefs und PeopleEat bei der Inanspruchnahme der Serviceleistungen auf der Internetplattform. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Chefs werden nicht akzeptiert.
2.2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten für den Chef die bei Registrierung als Chef auf der Internetplattform gültigen AGB so lange fort, bis der Chef im Rahmen etwaig geänderter AGB zugestimmt hat.
3. Vertragsgegenstand
3.1. PeopleEat bietet eine Plattform zur Vermittlung von Kochevents auf der Webseite https://www.people-eat.com/ an, auf welcher die Plattformnutzer Leistungen anbieten und buchen können. PeopleEat tritt hierbei als Vermittler der Verträge auf, die zwischen dem Chef und dem Kunden zustande kommen (nachfolgend „Kochevent-Verträge"). PeopleEat übernimmt hierbei die kaufmännische Abwicklung der Kochevent-Verträge. Mit der Beauftragung von PeopleEat kommt kein Vertrag über die Erbringung der Kochevents mit PeopleEat oder im Auftrag von PeopleEat mit dem Kunden zustande. Zwischen dem Kunden und PeopleEat besteht ausschließlich ein Vermittlungsvertrag.
3.2. Der Kunde betraut PeopleEat mit der Vermittlung von Kochevent-Verträgen der von den Chefs auf der Internetplattform angebotenen Kochevents. Die von PeopleEat vermittelten Kochevent-Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Chef zustande. Etwaige Rechte und Pflichten aus den Kochevent-Verträgen bestehen nur zwischen dem jeweiligen Kunden und dem Chef. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher oder nebenvertraglicher Pflichten im Zusammenhang mit den Kochevent-Verträgen der Chefs bestehen nicht gegenüber PeopleEat. Bei dem Verhältnis zwischen PeopleEat und dem Kunden handelt es sich auch nicht um einen Vertrag zugunsten oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
4. Registrierung / Vertragsschluss des Servicevertrags
4.1. Durch Registrierung des Chefs unter seinem Vor- und Nachnamen, PLZ/Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse auf der Internetplattform erklärt der Chef gegenüber PeopleEat ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Servicevertrags. Registrierungsberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige Personen. PeopleEat kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen im freien Ermessen annehmen oder ablehnen. Die Annahme durch PeopleEat erfolgt durch die Freischaltung des Profils des Chefs, worüber der Chef durch PeopleEat per E-Mail benachrichtigt wird.
4.2. Das Profil des Chefs ist nicht übertragbar. Ansprüche und Rechte aus dem Servicevertrag mit PeopleEat können nicht abgetreten werden.
4.3. Für die Nutzung der Internetplattform ist eine Servicegebühr in Höhe von 18 % vom Menüpreis an PeopleEat fällig. Den Menüpreis legt der Chef im eigenen Ermessen fest. PeopleEat nimmt keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Menüangebote. Fahrtkosten werden zusätzlich zum Menüpreis berechnet und ergeben sich automatisch aus dem vom Chef festgelegten Fahrtkostenpreises pro km sowie der Entfernung zwischen der Adresse des Chefs und der Adresse des Kochevents. Die Servicegebühr bezieht sich ausschließlich auf den Menüpreis.
4.4. Zusätzlich zur in Ziffer 4.3 genannten Servicegebühr des Chefs erhebt PeopleEat vom Kunden eine Servicegebühr in Höhe von 4 % des Menüpreises. Diese wird dem Kunden vor Abschluss der Buchung transparent ausgewiesen. Etwaige Gebühren des Zahlungsdienstleisters werden zusätzlich vom Kunden getragen.
4.5. Der Chef verpflichtet sich gegenüber PeopleEat bei der Erfüllung der Kochevent-Verträge gegenüber Kunden stets professionell, höflich, kunden- und serviceorientiert aufzutreten und Qualitätsstandards einer guten Gastronomie- und Serviceerfahrung zu wahren, insbesondere Lebensmittelunverträglichkeiten, Zubereitungswünsche (vegan, vegetarisch, halal, koscher, etc.) und Allergien der Kunden abzufragen und beim Kochevent eigenverantwortlich zu berücksichtigen, kennzeichnungspflichtige Waren und Zusatzstoffe vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, beim Lebensmitteleinkauf und der Lebensmittelverwendung auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu achten, Hygienestandards zu wahren sowie die Küche der Kunden gereinigt zu hinterlassen.
4.6. Dem Chef ist bewusst, dass seine Tätigkeit nach Art und Umfang als gewerblich angesehen werden kann und unter Umständen entsprechender öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse bedarf. Dem Chef ist bewusst, dass Vergütungen für erbrachte Leistungen aus dem Kochevent-Vertrag als Einnahmen zu versteuern sind. Für die ordnungsgemäße steuerliche, versicherungs- oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Einnahmen ist der Chef selbst verantwortlich.
4.7. Das Profil des Chefs ist jederzeit ohne Einhaltung von Fristen kündbar. Die Kündigung ist in Textform an contact@people-eat.com zu senden. Daten des Chefs werden mit der Deaktivierung des Profils gelöscht.
4.8. Änderungen des Profils sind unverzüglich vorzunehmen. Der Chef ist angehalten, ein ansprechendes Profilbild unter eigenständiger Beachtung geltenden Rechts zu hinterlegen, um im eigenen Interesse die Buchungsquote zu erhöhen. Jede Form von Produktplatzierung ist untersagt. Das Profilbild darf ausschließlich den Chef und keine anderen Personen abbilden. PeopleEat hat an allen Medien, insbesondere Bildern (z.B. von Gerichten), Filmen (Clips) und Texten (z.B. Rezepte, Beschreibungen), die von Chefs auf der Internetplattform veröffentlicht werden, das ausschließliche und unentgeltliche Nutzungsrecht. Eine Verwendung und Nutzung dieser Medien ohne die ausdrückliche Zustimmung von PeopleEat sind nicht gestattet. Der Chef ist damit einverstanden, dass von ihm eingestellte Medien von PeopleEat zu Werbezwecken und in Social Media verwendet werden können. Der Chef garantiert, durch von ihm auf der Internetplattform eingestellte Medien keine Rechte Dritter zu verletzen, und stellt PeopleEat für jedwede Schäden aus und in Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Medien durch den Chef auf der Internetplattform frei.
5. Buchung / Vertragsabschluss des Vermittlungsvertrags
5.1. Zur Nutzung der Internetplattform durch Kunden ist die Registrierung des Kunden notwendig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vermittlungsleistungen über die Internetplattform durch Ausfüllen eines Buchungsformulars in Anspruch zu nehmen. Der Kunde stellt durch Eingabe der im Buchungsformular abgefragten Daten PeopleEat personenbezogene Daten, insbesondere auch Zahlungsinformationen für die Abwicklung des Buchungsvorgangs zur Verfügung (siehe Datenschutzerklärung).
5.2. Buchungen dürfen nur durch unbeschränkt geschäftsfähige Personen durchgeführt werden.
5.3. Die von PeopleEat bei der Buchung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die angegebenen Daten nach Abschluss der Buchung, ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen PeopleEat unverzüglich anzuzeigen.
5.4. Der Kunde kann über die Internetplattform eine unverbindliche Anfrage stellen. Der Chef erstellt auf Basis der Anfrage ein individuelles Angebot und übermittelt dieses dem Kunden über die Plattform. Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und PeopleEat kommt zustande, indem der Kunde das Angebot des Chefs durch Klicken auf „Angebot akzeptieren" annimmt. PeopleEat bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages besteht nicht.
6. Vermittlung / Vertragsabschluss des Kochevent-Vertrag zwischen Kunde und Chef
6.1. Der Chef bietet über die Internetplattform Kochevents mit bestimmten Menüvorschlägen und Angaben zum geografischen Radius, in denen er seine Leistungen erbringt, unverbindlich an.
6.2. Der Kunde stellt über die Internetplattform eine unverbindliche Anfrage, ohne diese an einen bestimmten Chef zu richten. PeopleEat bestätigt dem Kunden unverzüglich den Eingang der Anfrage per E-Mail. Chefs, die die Anfrage erfüllen können, werden über die Plattform benachrichtigt und haben die Möglichkeit, dem Kunden ein individuelles Angebot zu erstellen. Ein Kochevent-Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande. Der Kochevent-Vertrag zwischen dem Kunden und dem Chef kommt zustande, indem der Kunde das Angebot des Chefs durch Klicken auf „Angebot akzeptieren" annimmt. PeopleEat benachrichtigt den Chef hierüber unverzüglich per E-Mail.
6.3. PeopleEat wird durch einen zwischen dem Kunden und dem Chef geschlossenen Kochevent-Vertrag weder berechtigt noch verpflichtet. Die Chefs führen die mit dem Kunden geschlossenen Kochevent-Verträge selbständig und eigenverantwortlich durch. PeopleEat haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Kochevent-Verträge. Insbesondere haftet PeopleEat nicht für gesundheitliche Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Kochevents entstehen.
7. Weitere Pflichten von PeopleEat
7.1. PeopleEat ist verpflichtet, die Plattform zu betreiben, eingehende Kundenanfragen an die Chefs weiterzuleiten sowie die Angebotsannahmen der Kunden unverzüglich an die jeweiligen Chefs zu kommunizieren. PeopleEat übernimmt die Abwicklung der Kommunikation zwischen Kunden und Chefs und versucht im Falle von Beschwerden zwischen den Parteien der Kochevent-Verträge zu vermitteln, ohne hierzu verpflichtet zu sein. PeopleEat behält sich vor Anfragen durch Kunden nicht an Chefs weiterzuleiten.
7.2. PeopleEat bearbeitet Stornierungen des Kunden sowie des Chefs und teilt dies den jeweiligen Parteien des Kochevent-Vertrags unverzüglich per E-Mail mit.
7.3. PeopleEat versucht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Internetplattform zu ermöglichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Website, insbesondere im Zusammenhang mit technischen Anpassungen, Ausfall von Rechenzentren und Redundanzsystemen, zeitweise nicht erreichbar ist.
7.4. Ein Anspruch der Plattformnutzer, dass die Plattform dauerhaft und unverändert verfügbar ist, besteht nicht.
8. Zahlungsabwicklung / Stornierung
8.1. Alle Zahlungen vom Kunden an den Chef für die Vergütung aus den Kochevent-Verträgen erfolgen über den Zahlungsdienstleister von PeopleEat. Dabei zahlt der Kunde im Rahmen des Buchungs- bzw. Kaufprozesses das gebuchte Kochevent im Voraus an den Zahlungsdienstleister von PeopleEat.
8.2. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&L Goodbody, IFSC, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (nachfolgend „Stripe"), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, an die der Chef seine Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht dabei die offenen Beträge vom angegebenen Konto des Kunden ein. Die Auszahlung an den Chef erfolgt frühestens 48 Stunden nach Beendigung des Kochevents. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt der eingezogene Betrag treuhänderisch bei Stripe. Sollte innerhalb der Beschwerdefrist gemäß Ziffer 8.9 eine Beschwerde des Kunden eingehen, kann PeopleEat die Auszahlung bis zur abschließenden Klärung weiter zurückhalten. Der eingezogene Auftragswert wird nach Ablauf der Frist abzüglich der Servicegebühr auf ein Stripe-Konto des Chefs gebucht. Die Servicegebühr des Chefs gemäß Ziffer 4.3 sowie die Servicegebühr des Kunden gemäß Ziffer 4.4 werden separat auf ein Stripe-Konto von PeopleEat gebucht.
8.3. Treten im Rahmen der Buchung oder Vertragsdurchführung Änderungswünsche seitens des Kunden für das Menüangebot auf, verpflichtet sich der Chef, PeopleEat unverzüglich über Art und Umfang der Änderungen zu unterrichten. Sollte ein Kochevent eine nicht über die Internetplattform gebuchte Mehrleistung beinhalten, ist Art, Umfang und Höhe der Vergütung PeopleEat unverzüglich mitzuteilen. Die durch eine Mehrleistung des Chefs entstehenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen und durch nachträgliche Anpassung des Auftrags durch den Chef über PeopleEat abzuwickeln. Die an PeopleEat zu entrichtende Servicegebühr ist nachträglich unter Berücksichtigung der Mehrleistung zu berechnen, und der Fehlbetrag ist vom Chef unverzüglich auszugleichen.
8.4. Stornierung durch den Kunden. Der Kunde kann gebuchte Kochevents bis 10 Tage vor Beginn des Kochevents kostenlos stornieren. In diesem Fall erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung gemäß Ziffer 8.7. Eine Stornierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Kochevents ist nicht mehr kostenfrei möglich; der Chef hat in diesem Fall Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe und der Kunde erhält keine Rückerstattung. Die Stornierung hat per E-Mail an contact@people-eat.com oder über die Plattform zu erfolgen.
8.5. Stornierung innerhalb der Grace Period. Abweichend von Ziffer 8.4 kann der Kunde innerhalb von 20 Minuten nach Abschluss der Buchung (Grace Period) das gebuchte Kochevent ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss innerhalb dieses Zeitraums per E-Mail an contact@people-eat.com oder über die Plattform erfolgen. Bei rechtzeitiger Stornierung erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung gemäß Ziffer 8.7.
8.6. Stornierung in Fällen höherer Gewalt. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann PeopleEat nach eigenem Ermessen eine vollständige oder teilweise Rückerstattung gewähren oder einen Gutschein ausstellen, auch wenn die Voraussetzungen einer kostenfreien Stornierung gemäß Ziffer 8.4 nicht erfüllt sind. Solche Umstände umfassen insbesondere schwere Erkrankung, Tod naher Angehöriger, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse. Die Anerkennung setzt zwingend einen geeigneten Nachweis voraus (z. B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde, behördliches Schreiben). Die Entscheidung von PeopleEat erfolgt im Einzelfall und nach billigem Ermessen.
8.7. Rückerstattungsprozess. Soweit der Kunde nach diesen AGB einen Anspruch auf Rückerstattung hat, umfasst diese den vollständigen vom Kunden gezahlten Betrag, einschließlich des Menüpreises, der Servicegebühr gemäß Ziffer 4.4 sowie etwaiger Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Die Rückerstattung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Stornierung, ausschließlich auf das vom Kunden bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel.
8.8. Stornierung durch den Chef. Der Chef ist verpflichtet, eine notwendige Stornierung eines bereits angenommenen Kochevent-Vertrags PeopleEat unverzüglich per E-Mail an contact@people-eat.com mitzuteilen. PeopleEat wird sich nach Möglichkeit um die Vermittlung eines Ersatz-Chefs bemühen. Kann kein Ersatz-Chef vermittelt werden oder lehnt der Kunde diesen ab, erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung gemäß Ziffer 8.7. PeopleEat behält sich vor, bei wiederholter oder missbräuchlicher Stornierung durch denselben Chef das Profil des Chefs vorübergehend oder dauerhaft zu sperren (siehe Ziffer 11).
8.9. Beschwerden und Streitbeilegung. Der Kunde ist verpflichtet, Beschwerden über die Durchführung des Kochevent-Vertrags innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Kochevents per E-Mail an contact@people-eat.com zu melden und mit geeigneten Unterlagen (z. B. Fotos, schriftliche Korrespondenz) zu belegen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Geltendmachung von Beschwerden gegenüber PeopleEat im Hinblick auf die treuhänderisch gehaltenen Mittel ausgeschlossen. PeopleEat prüft eingehende Beschwerden und kann nach billigem Ermessen eine vollständige oder teilweise Rückerstattung anordnen, einen Gutschein ausstellen oder die Zahlung an den Chef freigeben. Diese Entscheidung ist hinsichtlich der von PeopleEat treuhänderisch gehaltenen Mittel für Kunde und Chef bindend. Etwaige weitergehende Ansprüche zwischen Kunde und Chef bleiben unberührt.
9. Kundenschutz
9.1. Bietet der Chef dem Kunden innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung eines über die Internetplattform vermittelten Kochevents weitere Kochevents zur Buchung außerhalb von PeopleEat an, stellt dies eine Pflichtverletzung des Chefs gegenüber PeopleEat dar.
9.2. Wird der Chef innerhalb dieses Zeitraums von einem Kunden direkt — also außerhalb der Internetplattform — für ein weiteres Kochevent angefragt, ist der Chef verpflichtet, den Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Buchung über PeopleEat zu erfolgen hat, und die Anfrage entsprechend an die Plattform zu verweisen.
9.3. Verstößt der Chef gegen Ziffer 9.1 oder 9.2, ist PeopleEat berechtigt, das Profil des Chefs vorübergehend oder dauerhaft zu sperren (siehe Ziffer 11). Eine darüber hinausgehende Vertragsstrafe oder Provisionsnachforderung wird nicht erhoben.
10. Haftung
10.1. PeopleEat übernimmt keine Haftung oder Garantien im Zusammenhang mit der Durchführung des Kochevent-Vertrags zwischen dem Chef und dem Kunden. Die Haftung obliegt allein dem Chef. Dies gilt insbesondere für Schäden der Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung der Kochevents einschließlich der durch den Chef zubereiteten und vom Kunden konsumierten Speisen.
10.2. PeopleEat haftet gegenüber dem Plattformnutzer für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PeopleEat oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.3. In allen anderen Fällen haftet PeopleEat nur bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist, und auch nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
11. Ausschluss von Plattformnutzern
PeopleEat behält sich das Recht vor, einzelnen Plattformnutzern den Zugang zur Internetplattform zeitweise oder dauerhaft zu verwehren. PeopleEat wird von diesem Recht insbesondere in Fällen von (vermuteter) missbräuchlicher Nutzung der Internetplattform Gebrauch machen.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
12.1. Für sämtliche Beziehungen zwischen den Plattformnutzern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform und den Vermittlungsverträgen durch PeopleEat entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Wenn der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, genießt er außerdem den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates.
12.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen PeopleEat und einem Plattformnutzer ist, sofern dieser Unternehmer ist, der Geschäftssitz von PeopleEat. PeopleEat kann jedoch abweichend hiervon wahlweise den Plattformnutzer an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für User
Die PeopleEat UG, Geschäftsanschrift: Montgolfier-Allee 24, 60486 Frankfurt am Main, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Merkel (nachfolgend „PeopleEat") betreibt unter der Webseite https://www.people-eat.com/ eine Internetplattform (nachfolgend „Internetplattform") für die Vermittlung von exklusiven Homecooking-Events (nachfolgend „Kochevents") durch selbständige Profi- und Hobbychefs (nachfolgend „Chefs") in vom Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.
1. Begriffsbestimmungen
1.1. „Chefs" sind Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die in gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit exklusive Kochevents anbieten und die PeopleEat mit der Vermittlung der von ihnen auf der Internetplattform angebotenen Leistungen an Kunden (nachfolgend „Kunde") beauftragen.
1.2. „Kunden" sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sowie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die sich über die Internetplattform die von den Chefs angebotenen Kochevents vermitteln lassen.
1.3. „Plattformnutzer" ist jeder Chef oder Kunde, welcher die Plattform von PeopleEat für die Vermittlung exklusiver Homecooking-Events nutzt.
1.4. „Kochevents" sind die von den Chefs auf der Internetplattform angebotenen Leistungen zur Zubereitung von Menüs im Rahmen von exklusiven Homecooking-Events, die von den Kunden gebucht und bei diesen ausgeführt werden.
2. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechte und Pflichten des Kunden und PeopleEat bei der Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen auf der Internetplattform. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.
2.2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten für den Kunden die bei Abschluss einer Buchung gültigen AGB auch für künftige Buchungen so lange fort, bis der Kunde im Rahmen einer späteren Buchung etwaig geänderter AGB zugestimmt hat.
3. Vertragsgegenstand
3.1. PeopleEat bietet eine Plattform zur Vermittlung von Kochevents auf der Webseite https://www.people-eat.com/ an, auf welcher die Plattformnutzer Leistungen anbieten und buchen können. PeopleEat tritt hierbei als Vermittler der Verträge auf, die zwischen dem Chef und dem Kunden zustande kommen (nachfolgend „Kochevent-Verträge"). PeopleEat übernimmt hierbei die kaufmännische Abwicklung der Kochevent-Verträge. Mit der Beauftragung von PeopleEat kommt kein Vertrag über die Erbringung der Kochevents mit PeopleEat oder im Auftrag von PeopleEat mit dem Kunden zustande. Zwischen dem Kunden und PeopleEat besteht ausschließlich ein Vermittlungsvertrag.
3.2. Der Kunde betraut PeopleEat mit der Vermittlung von Kochevent-Verträgen der von den Chefs auf der Internetplattform angebotenen Kochevents. Die von PeopleEat vermittelten Kochevent-Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Chef zustande. Etwaige Rechte und Pflichten aus den Kochevent-Verträgen bestehen nur zwischen dem jeweiligen Kunden und dem Chef. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher oder nebenvertraglicher Pflichten im Zusammenhang mit den Kochevent-Verträgen der Chefs bestehen nicht gegenüber PeopleEat. Bei dem Verhältnis zwischen PeopleEat und dem Kunden handelt es sich auch nicht um einen Vertrag zugunsten oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
4. Buchung / Vertragsabschluss des Vermittlungsvertrags
4.1. Zur Nutzung der Internetplattform durch Kunden ist eine Registrierung des Kunden notwendig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vermittlungsleistungen über die Internetplattform durch Ausfüllen eines Buchungsformulars in Anspruch zu nehmen. Der Kunde stellt durch Eingabe der im Buchungsformular abgefragten Daten PeopleEat personenbezogene Daten, insbesondere auch Zahlungsinformationen für die Abwicklung des Buchungsvorgangs zur Verfügung (siehe Datenschutzerklärung).
4.2. Buchungen dürfen nur durch unbeschränkt geschäftsfähige Personen durchgeführt werden.
4.3. Die von PeopleEat bei der Buchung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die angegebenen Daten nach Abschluss der Buchung, ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen PeopleEat unverzüglich anzuzeigen.
4.4. Der Kunde stellt über die Internetplattform eine unverbindliche Anfrage. Der Chef erstellt auf Basis der Anfrage ein individuelles Angebot und übermittelt dieses dem Kunden über die Plattform. Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und PeopleEat kommt zustande, indem der Kunde das Angebot des Chefs durch Klicken auf „Angebot akzeptieren" annimmt. PeopleEat bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages besteht nicht.
5. Geschäftsbedingungen für Geschenkgutscheine
5.1. Gültigkeitsdauer der Gutscheine: Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Ablauf dieser Frist verlieren die Gutscheine ihre Gültigkeit.
5.2. Einlösebedingungen: Geschenkgutscheine können ausschließlich online unter https://www.people-eat.com/ eingelöst werden. Zur Einlösung ist ein PeopleEat-Account erforderlich. Das Guthaben kann nur für Dienstleistungen eingelöst werden, die über diese Plattform angeboten werden. Mit jeder Buchung, die mit einem Geschenkgutschein vorgenommen wird, reduziert sich der entsprechende Wert des Guthabens. Das Restguthaben verbleibt auf dem Gastgeber-Account. Wenn eine Zahlung das bestehende Guthaben übersteigt, muss der verbleibende Betrag mit einer der angebotenen Zahlungsmethoden ausgeglichen werden.
5.3. Nutzungsbedingungen: Der Geschenkgutschein kann pro Bestellung nur einmal eingelöst werden. Das bedeutet, dass für jede Transaktion auf der Plattform nur ein Geschenkgutschein verwendet werden kann. Es ist nicht möglich, den Wert des Geschenkgutscheins in bar auszahlen zu lassen. Der Gutscheinwert kann ausschließlich für den Erwerb von Dienstleistungen genutzt werden, die über diese Plattform angeboten werden. Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Ablauf dieser Frist verlieren die Gutscheine ihre Gültigkeit.
5.4. Haftungsbeschränkungen und Gewährleistung: PeopleEat übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Geschenkgutscheinen. Diese sollten grundsätzlich wie Bargeld behandelt werden und werden bei Verlust nicht ersetzt. Im Falle von Streitigkeiten ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig.
6. Vermittlung / Vertragsabschluss des Kochevent-Vertrag zwischen Kunde und Chef
6.1. Der Chef bietet über die Internetplattform Kochevents mit bestimmten Menüvorschlägen und Angaben zum geografischen Radius, in denen er seine Leistungen erbringt, unverbindlich an.
6.2. Der Kunde stellt über die Internetplattform eine unverbindliche Anfrage, ohne diese an einen bestimmten Chef zu richten. PeopleEat bestätigt dem Kunden unverzüglich den Eingang der Anfrage per E-Mail. Chefs, die die Anfrage erfüllen können, werden über die Plattform benachrichtigt und haben die Möglichkeit, dem Kunden ein individuelles Angebot zu erstellen. Ein Kochevent-Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande. Der Kochevent-Vertrag zwischen dem Kunden und dem Chef kommt zustande, indem der Kunde das Angebot des Chefs durch Klicken auf „Angebot akzeptieren" annimmt. PeopleEat benachrichtigt den Chef hierüber unverzüglich per E-Mail.
6.3. PeopleEat wird durch einen zwischen dem Kunden und dem Chef geschlossenen Kochevent-Vertrag weder berechtigt noch verpflichtet. Die Chefs führen die mit dem Kunden geschlossenen Kochevent-Verträge selbständig und eigenverantwortlich durch. PeopleEat haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Kochevent-Verträge. Insbesondere haftet PeopleEat nicht für gesundheitliche Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Kochevents entstehen.
7. Weitere Pflichten von PeopleEat
7.1. PeopleEat ist verpflichtet, die Plattform zu betreiben, eingehende Kundenanfragen an die Chefs weiterzuleiten sowie die Angebotsannahmen der Kunden unverzüglich an die jeweiligen Chefs zu kommunizieren. PeopleEat übernimmt die Abwicklung der Kommunikation zwischen Kunden und Chefs und versucht im Falle von Beschwerden zwischen den Parteien der Kochevent-Verträge zu vermitteln, ohne hierzu verpflichtet zu sein. PeopleEat behält sich vor, ausnahmsweise Anfragen durch Kunden nicht an Chefs weiterzuleiten.
7.2. PeopleEat bearbeitet Stornierungen des Kunden sowie des Chefs und teilt dies den jeweiligen Parteien des Kochevent-Vertrags unverzüglich per E-Mail mit.
7.3. PeopleEat versucht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Internetplattform zu ermöglichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Website, insbesondere im Zusammenhang mit technischen Anpassungen, Ausfall von Rechenzentren und Redundanzsystemen, zeitweise nicht erreichbar ist.
7.4. Ein Anspruch der Plattformnutzer, dass die Plattform dauerhaft und unverändert verfügbar ist, besteht nicht.
8. Pflichten der Kunden
8.1. Um die Vermittlungsleistungen von PeopleEat in Anspruch nehmen zu können, übermittelt der Kunde im Rahmen einer Buchung folgende Daten:
Vor- und Nachname des Kunden
Rechnungsanschrift
Eventanschrift (falls abweichend von Rechnungsanschrift)
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
8.2. Der Kunde informiert PeopleEat über kurzfristige Absagen hinsichtlich bereits gebuchter Kochevents, indem er PeopleEat via E-Mail an contact@people-eat.com kontaktiert, um PeopleEat eine umgehende Benachrichtigung des Chefs zu ermöglichen. PeopleEat garantiert keine rechtzeitige Weiterleitung an die Chefs.
9. Zahlungsabwicklung / Stornierung
9.1. Die Vermittlungsleistung von PeopleEat ist für den Kunden mit einer Servicegebühr in Höhe von 4 % des Menüpreises verbunden. Die Servicegebühr wird dem Kunden vor Abschluss der Buchung transparent ausgewiesen. Etwaige Gebühren des Zahlungsdienstleisters werden zusätzlich vom Kunden getragen.
9.2. Alle Zahlungen vom Kunden an den Chef für die Vergütung aus den Kochevent-Verträgen erfolgen über den Zahlungsdienstleister von PeopleEat. Dabei zahlt der Kunde im Rahmen des Buchungs- bzw. Kaufprozesses das gebuchte Kochevent im Voraus an den Zahlungsdienstleister von PeopleEat.
9.3. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&L Goodbody, IFSC, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (nachfolgend „Stripe"), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, an die der Chef seine Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht dabei die offenen Beträge vom angegebenen Konto des Kunden ein.
9.4. Sollte ein Kochevent eine nicht über die Internetplattform gebuchte Mehrleistung beinhalten, ist Art, Umfang und Höhe der Vergütung PeopleEat unverzüglich mitzuteilen. Die durch eine Mehrleistung des Chefs entstehenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen und durch nachträgliche Anpassung des Auftrags durch den Chef über PeopleEat abzuwickeln.
9.5. Stornierung durch den Kunden. Der Kunde kann gebuchte Kochevents bis 10 Tage vor Beginn des Kochevents kostenlos stornieren. In diesem Fall erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung gemäß Ziffer 9.8. Eine Stornierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Kochevents ist nicht mehr kostenfrei möglich; der Chef hat in diesem Fall Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe und der Kunde erhält keine Rückerstattung. Die Stornierung hat per E-Mail an contact@people-eat.com oder über die Plattform zu erfolgen.
9.6. Stornierung innerhalb der Grace Period. Abweichend von Ziffer 9.5 kann der Kunde innerhalb von 20 Minuten nach Abschluss der Buchung das gebuchte Kochevent ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss innerhalb dieses Zeitraums per E-Mail an contact@people-eat.com oder über die Plattform erfolgen. Bei rechtzeitiger Stornierung erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung gemäß Ziffer 9.8.
9.7. Stornierung in Fällen höherer Gewalt. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann PeopleEat nach eigenem Ermessen eine vollständige oder teilweise Rückerstattung gewähren oder einen Gutschein ausstellen, auch wenn die Voraussetzungen einer kostenfreien Stornierung gemäß Ziffer 9.5 nicht erfüllt sind. Solche Umstände umfassen insbesondere schwere Erkrankung, Tod naher Angehöriger, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse. Die Anerkennung setzt zwingend einen geeigneten Nachweis voraus (z. B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde, behördliches Schreiben). Die Entscheidung von PeopleEat erfolgt im Einzelfall und nach billigem Ermessen.
9.8. Rückerstattungsprozess. Soweit der Kunde nach diesen AGB einen Anspruch auf Rückerstattung hat, umfasst diese den vollständigen vom Kunden gezahlten Betrag, einschließlich des Menüpreises, der Servicegebühr gemäß Ziffer 9.1 sowie etwaiger Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Die Rückerstattung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Stornierung, ausschließlich auf das vom Kunden bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel.
9.9. Stornierung durch den Chef. Storniert der Chef einen bereits angenommenen Kochevent-Vertrag, wird sich PeopleEat nach Möglichkeit um die Vermittlung eines Ersatz-Chefs bemühen. Kann kein Ersatz-Chef vermittelt werden oder lehnt der Kunde diesen ab, erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung gemäß Ziffer 9.8.
9.10. Beschwerden und Streitbeilegung. Der Kunde ist verpflichtet, Beschwerden über die Durchführung des Kochevent-Vertrags innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Kochevents per E-Mail an contact@people-eat.com zu melden und mit geeigneten Unterlagen (z. B. Fotos, schriftliche Korrespondenz) zu belegen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Geltendmachung von Beschwerden gegenüber PeopleEat im Hinblick auf die treuhänderisch gehaltenen Mittel ausgeschlossen. PeopleEat prüft eingehende Beschwerden und kann nach billigem Ermessen eine vollständige oder teilweise Rückerstattung anordnen, einen Gutschein ausstellen oder die Zahlung an den Chef freigeben. Diese Entscheidung ist hinsichtlich der von PeopleEat treuhänderisch gehaltenen Mittel für Kunde und Chef bindend. Etwaige weitergehende Ansprüche zwischen Kunde und Chef bleiben unberührt.
10. Buchung über die Plattform
10.1. Buchungen von Kochevents zwischen Kunde und Chef sollen ausschließlich über die Internetplattform erfolgen. Wendet sich der Kunde direkt an einen Chef, den er über PeopleEat kennengelernt hat, wird der Chef ihn auf die Buchung über PeopleEat verweisen.
11. Haftung
11.1. PeopleEat übernimmt keine Haftung oder Garantien im Zusammenhang mit der Durchführung des Kochevent-Vertrags zwischen dem Chef und dem Kunden. Die Haftung obliegt allein dem Chef. Dies gilt insbesondere für Schäden der Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung der Kochevents einschließlich der durch den Chef zubereiteten und vom Kunden konsumierten Speisen.
11.2. PeopleEat haftet gegenüber dem Plattformnutzer für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PeopleEat oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.3. In allen anderen Fällen haftet PeopleEat nur bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist, und auch nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
12. Ausschluss von Plattformnutzern
PeopleEat behält sich das Recht vor, einzelnen Plattformnutzern den Zugang zur Internetplattform zeitweise oder dauerhaft zu verwehren. PeopleEat wird von diesem Recht insbesondere in Fällen von (vermuteter) missbräuchlicher Nutzung der Internetplattform Gebrauch machen.
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
13.1. Für sämtliche Beziehungen zwischen den Plattformnutzern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform und den Vermittlungsverträgen durch PeopleEat entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Wenn der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, genießt er außerdem den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates.
13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen PeopleEat und einem Plattformnutzer ist, sofern dieser Unternehmer ist, der Geschäftssitz von PeopleEat. PeopleEat kann jedoch abweichend hiervon wahlweise den Plattformnutzer an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.